Verpackungen optimieren
Verpackungen sind so zu herzustellen, dass ein Recycling nach deren Gebrauch möglich ist. Das gilt in besonderem Maß für Kunststoffverpackungen. Verpackungen sollen künftig zweifelsfrei in industriellen Sortieranlagen identifizierbar und – vorrangig – werkstofflich verwertbar sein. Die Nutzung jeweils nur eines Materials und der Verzicht auf Materialverbunde (z.B. Mischkunststoffe) ist hier zielführend.
Auch ein reduzierter Materialeinsatz trägt zur Optimierung bei. Ein Joghurtbecher aus Kunststoff wiegt heute nur noch durchschnittlich 3,5g.
Ein Schwerpunkt der zukünftigen Produktion muss der Einsatz von Recyclingmaterial (Rezyklat) für Verpackungen sein, dessen Qualität der von Primärmaterial in nichts nachsteht.
Wegweiser sind die Festlegungen des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes. Es löste die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab und formuliert deutlich höhere Anforderungen an die recyclingfreundliche Herstellung und die stoffliche Verwertung von Verpackungen.