Am 01. Januar 2019 löste das „Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen“ (Verpackungsgesetz) die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz stellt deutlich höhere Anforderungen an das Sortieren und Verwerten von Verpackungen. So müssen z.B. mindestens 90 Masseprozent der im Rahmen des Dualen Systems erfassten Kunststoffe einer Verwertung zugeführt werden. Dabei sind aktuell mindestens 65 Prozent (ab 2022 70 Prozent) dieser Verwertungsquote werkstofflich sicherzustellen. Für Verpackungen aus Verbunden, Weißblech, Aluminium, Pappe/Paper und Glas formuliert das Gesetz ebenfalls deutlich anspruchsvollere Verwertungsquoten.